Kraftfahrer- und Gefahrgutbelehrung

Sicher unterwegs im Einsatzfall

Organisationen wie die unsere verfügen im Einsatzfalle im Straßenverkehr über Sonderrechte. Im Ernstfall müssen wir uns unserer Rechte und insbesondere unserer Pflichten bewusst sein, denn der Spielraum für Fehler bei einer Fahrt mit Martinshorn und Blaulicht ist so gut wie nicht nicht vorhanden.

Darüberhinaus haben wir auf unseren Fahrzeugen und im Einsatz oft mit Gefahrgut zu tun, sei es weil wir es auf unseren Fahrzeugen transportieren oder weil es zu bergen ist.

Hier wurden wir OV-intern geschult bzw. vorhandenes Wissen wurde abgefragt und aufgefrischt.





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