Eine jährlich wiederkehrende Unterweisung ist Pflicht, da sonst die Fahrgenehmigung für Dienstfahrzeuge des THW nicht gültig ist. Im Falle eines Unfalls kann dies Folgen für Kraftfahrer, Ortsbeauftragten und Ausbilder haben.
Die Einweisung in theoretische Grundlagen bzw. die Einbeziehung von Neuerungen im Bereich der Straßenverkehrsordnung erfolgte zu Beginn der Ausbildung. Im Anschluss wurden besondere Hinweise zur Anwenung von Sonder- und Wegerechten - also die Fahrt mit Blaulicht und Martinshorn - vermittelt.
Gleichzeiting fand ebenfalls eine Belehrung für alle Helfer statt, die dazu berechtigt sind, den Kran und/oder den Stapler zu bedienen bzw. bewegen.