Am Abend des 05. April 2013 hat das THW Simbach mit allen Fahrzeugen des Ortsverbands eine Fahrt im geschlossenen Verband (Motmarsch) durchgeführt.
Mit zwei Kraftfahrzeugen und sieben weiteren Lastkraftwägen wurden verschiedene Wegesituationen absolviert, von der Durchquerung einer Baustelle über Engstellen im Stadtgebiet bis hin zur Überquerung von Ampeln und Kreuzungen mit Sonderrechten.
Fahrzeuge, die in einem Marschverband unterwegs sind, gelten gewissermaßen als ein Fahrzeug. Darüberhinaus ist es ihm gestatten, geltende Verkehrsvorschriften der StVO zu umgehen, denn seine Primäraufgabe im Einsatzfalle ist es, Helfer und Material so schnell wie möglich an den Schadensort zu bringen.
Aus diesem Grund verfügt ein Marschverband über Sonderrechte und gegebenenfalls - sollte höchste Eile geboten sein - auch über Wegerechte.
Überquert nun beispielsweise das Führungsfahrzeug eines Verbands eine grüne Ampel, so haben alle nachfolgenden Fahrzeuge des Verbands zu folgen, selbst wenn die Ampel zwischenzeitlich auf Rot umschaltet.
Aus diesem Grund werden in Situationen, in denen andere Verkehrsteilnehmer normalerweise die Vorfahrt hätten, die Blaulichter aller Fahrzeuger der Kolonne aktiviert. Im weiteren Verlauf des Motmarsches hat dies nur am Führungs- und Endfahrzeug zu erfolgen.
Nun war dieser Motmarsch lediglich als Übung gedacht, also wurden selbstverständlich keine Wegerechte (die Fahrt mit Blaulicht in Kombination mit Martinshorn) in Anspruch genommen.
Simbach a.Inn,
Fahrt im geschlossenen Verband (Kopie 1)
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