Jahresübersicht

  • Simbach am Inn, 04.12.2015

    Ausleuchten von Einsatzstellen

    Das Technische Hilfswerk ist dazu gezwungen, auch bei unzureichenden Lichtverhältnissen oder bei Dunkelheit seine Arbeit an den Einsatzstellen unfallfrei durchzuführen. Das ist nur dann möglich, wenn das Gebiet entsprechend...mehr


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