Jahresübersicht
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Simbach am Inn, 04.12.2015
Ausleuchten von Einsatzstellen
Das Technische Hilfswerk ist dazu gezwungen, auch bei unzureichenden Lichtverhältnissen oder bei Dunkelheit seine Arbeit an den Einsatzstellen unfallfrei durchzuführen. Das ist nur dann möglich, wenn das Gebiet entsprechend...mehr
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