Im Schadensfall, ist es immer wieder erforderlich, Einsatzkräfte, Einheiten und Materialien überregional zum Einsatzort zu verlegen. So geschehen bei den Einsätzen beim Hochwasser an Inn und Donau, sowie der Schneekatastrophe 2019.
Ein Fahrzeugverbund, bestehend aus mindestens drei Fahrzeuigen, wird als Kolonne bezeichnet. Eine Kolonne erkennt man daran, dass die Fahrzeuge auf einer Seite mit blauen Flaggen ausgestattet sind. Zusätzlich sind das Erste und das Letzte Fahrzeuge mit einem Schild "Vorsicht Kolonne" gekennzeichnet. Marschtempo beträgt 70km/h.
Für Verkehrsteilnehmer ist zu beachten, dass die Kolonne als ein Fahrzeug zu betrachten ist. Passiert das erste Fahrzeug eine Kreuzung, so ist zu warten, bis das Schlussfahrzeug die Kreuzung durchfahren hat. Desweiteren darf nicht zwischen den Marschteilnehmern gefahren werden. Wird zum Überholvorgang angesezt, so muss die komplette Kolonne überholt werden.