Simbach am Inn, 27.03.2015, von Theo Giokas

Kraftfahrerbelehrung und -training

In den 25 Paragraphen der Dienstanweisung für Kraftfahrer des THW ist geregelt wie THW Fahrzeuge bewegt werden sollen und was bei bestimmten Gegebenheiten zu beachten ist.

Eine jährlich wiederkehrende Unterweisung ist Pflicht, da sonst die Fahrgenehmigung für Dienstfahrzeuge des THW nicht gültig ist. Im Falle eines Unfalls kann dies Folgen für Kraftfahrer, Ortsbeauftragten und Ausbilder haben.

Die Einweisung in theoretische Grundlagen bzw. die Einbeziehung von Neuerungen im Bereich der Straßenverkehrsordnung erfolgte zu Beginn der Ausbildung. Im Anschluss wurden besondere Hinweise zur Anwenung von Sonder- und Wegerechten - also die Fahrt mit Blaulicht und Martinshorn - vermittelt.


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.




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