Der Bau von Bocksprengwerken ist zweckmäßig, wenn Gelände- und Bodenverhältnisse das Setzen von Unterstützungen unmöglich machen oder Tragbalken in der erforderlichen Länge nicht verfügbar sind.
Bocksprengwerke sind besonders dann angebracht, wenn tiefe Geländeeinschnitte oder zerstörte Kurzbrücken mit intakten Widerlagern für den Personenverkehr instand gesetzt werden müssen. Die Stützweite ist auf maximal zwölf Meter begrenzt.